Aktuell gibt es erste Lockerungen für Schwimmbäder im Sportbereich. So dürfen Bäder schon für Schwimmkurse, Schwimmunterricht und Schwimmtraining mit sehr begrenzten Personenzahlen unter strengen Auflagen genutzt werden.
Diese Öffnung gilt aber noch nicht für den öffentlichen Badebetrieb. Hier wird momentan auf Landesebene die Durchführungsverordnung mit den verbindlich einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie den daraus resultierenden Einlassregelungen und Dokumentationspflichten erarbeitet.
Sobald diese vorliegt, können wir die Öffnung und den geregelten Start des Badebetriebs konkret planen.
Das heißt aber auch, dass es aufgrund der noch fehlenden Durchführungsverordnung keinen konkreten Termin für die Öffnung des Bädles gibt.
Aktuelle Entwicklungen werden wir hier auf der Homepage veröffentlichen.